Ihre Augenärzte in Schwandorf, Regensburg, Cham & Neunburg v. Wald

Augenärztliche Gutachten

Für einige Führerscheine, Arbeitsplätze oder Leistungsträger wie Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung sind Gutachten vom Augenarzt erforderlich. In unserer Praxis sind die Voraussetzungen zur Durchführung aller genannten Gutachten gegeben.

Gutachten für Kfz-Führerscheine aller Art

Für die Führerscheine C, CE, C1, C1E (LKW-Klassen) und D, DE, D1 und D1E (Bus-Klassen), sowie für die Personenbeförderung mittels Taxi oder Krankentransport benötigen Sie ein augenärztliches Gutachten. Für die Klassen A, B, AM, L und T wird dies nur bei eingeschränkter Sehschärfe gefordert, sonst reicht ein augenärztliches Attest aus.

Sportbootführerschein Gutachten

Jede Person, die eine Prüfung für den Sportbootführerschein ablegen möchte, ist verpflichtet, einen ärztlichen Eignungstest durchzuführen, zu dem mitunter die Untersuchung des Sehvermögens gehört.

Fliegerärztliche Gutachten

Jeder Pilot muss nachweisen, dass er die für den Flugverkehr notwendigen Sinnesleistungen erbringen kann. Hierzu zählt auch ein augenärztliches Gutachten, das wir gerne für Sie erstellen.

Tauglichkeitsuntersuchung für die Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen

Einschränkungen des Sehvermögens führen zu einer erhöhten Belastung bei Tätigkeiten am Bildschirmarbeitsplatz. Folgen sind nicht nur sinkende Leistung und schnellere Ermüdung, sondern auch Gesundheitsbeschwerden mit Symptomen, wie z. B. Kopfschmerzen, brennende und tränende Augen sowie Flimmern vor den Augen. Neben der Untersuchung und Beurteilung Ihres Sehvermögens beraten wir Sie ggfs. auch zu geeigneten Brillen für die Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz.

Gutachten zur Feststellung des Grades der Behinderung im sozialen Entschädigungsrecht

Häufig sind Arbeitsunfälle oder Rehabilitationsmaßnahmen, die Leistungen von Trägern wie Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung nach sich ziehen, der Anlass für diese Gutachten.