Kinder sollten dem Augenarzt bei sichtbaren Auffälligkeiten, wie z. B. Augenzittern, Hornhauttrübungen, grau-weißlichen Pupillen, lichtscheuen Augen oder bei Lidveränderungen, insbesondere Hängelidern, welche die Pupille verdecken sofort vorgestellt werden.
Bei einem erhöhten Risiko für Schielen, für Fehlsichtigkeit und/oder für erbliche Augenerkrankungen sollten Sie Ihr Kind im Alter von 6 – 12 Monaten augenärztlich untersuchen lassen. Dieses erhöhte Risiko liegt vor allem bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern oder stark Fehlsichtigen (besonders Übersichtigen), sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen vor.
Ansonsten sollten Sie Ihr Kind im Alter von 2 – 3 Jahren das erste Mal augenärztlich untersuchen lassen.
Vorsorgeuntersuchungen
Auf folgende Sehfehler wird in der Vorsorgeuntersuchung getestet:
• Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Astigmatismus
• Innenschielen, Außenschielen, Schielneigungen
• Schwachsichtigkeit (Amblyopie) auf einem oder auf beiden Augen
Augenerkrankungen im Kindesalter
Augenerkrankungen im Kindesalter nehmen eine Sonderstellung in der Augenheilkunde ein. Wir bieten eine umfassende Kindersprechstunde mit Orthoptik (Sehschule) an. Dies bedeutet eine hochqualifizierte Behandlung von Sehstörungen bei Kindern sowie das Einräumen zusätzlicher Zeit für Gespräche und Kooperationen mit dem Kinder- und/oder Hausarzt. Uns ist es wichtig, Kindern in der Behandlung von akuten Erkrankungen, Entzündungen, Allergien oder Verletzungen der Augen ihrem Alter entsprechend zu begegnen und dafür zu sorgen, dass sie sich gerade auch im chronischen Krankheitsfall wohl in unserer Praxis fühlen.